13 April 2017

Kutschenführerschein: Antragsformular online

Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können ab sofort den Kutschenführerschein A Privatperson beantragen. Hierzu gibt es unter www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein nun ein entsprechendes Antragsformular. Auch der gewerbliche Kutschenführerschein B wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ausgestellt.

Den Kutschenführerschein A Privatperson beantragen können Inhaber des Fahrpasses oder des FN-Fahrabzeichens 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV), oder höher. Einzureichen ist neben dem Antrag eine Kopie des jeweiligen Fahrabzeichens. Auch der Kutschenführerschein B Gewerbe kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Dazu muss neben einem Fahrabzeichen einer der im Hinweiszettel des Antrags genannten Sachkundenachweise vorliegen. Die Gebühr für die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. B Gewerbe beträgt 11,70 Euro*. Während der Kutschenführerschein A Privatperson unbegrenzt gültig ist, muss der Kutschenführerschein B Gewerbe nach fünf Jahren verlängert werden. Hierzu müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraums Fortbildungen im Umfang von acht Lerneinheiten nachgewiesen werden. Der Versand der beantragten Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.

* Die Gebühr setzt sich zusammen aus den Produktions- und Versandkosten, den Kosten für die administrative Abwicklung sowie der Mehrwertsteuer.