26 November 2019

Wichtigste FEI Regeländerungen auf einen Blick

Während der FEI Generalversammlung sind alle vorgeschlagenen Änderungen im FEI-Fahrreglement zum 1. Januar 2020 verabschiedet worden. Nachstehend folgt eine Übersicht der wichtigsten Änderungen. Achtung! Diese Angaben bilden keine Rechtsgrundlage.

Artikel 910 Offizielle Ergebnisse
Die Ergebnisse sind offiziell, sobald sie von der Jury unterschrieben und an der offiziellen Informationstafel an der Meldestelle veröffentlicht wurden.

Artikel 927 Zusätzliche Nennungen für Meisterschaften und CAIOs
Das Gastgeberland und die Nationen, die eine Mannschaft nominell genannt haben, dürfen maximal 3 zusätzliche Einzelfahrer nennen.

Artikel 928 Kleidung, Sicherheit und Peitsche
1.4 Im Hindernisfahren müssen Beifahrer zwischen der Start- und der Ziellinie auf dem richtigen Platz sitzen bleiben.
4.1 Der Fahrer muss die Fahrpeitsche in der Hand halten. (vorher: traditionelle Peitsche mit Schlag, die alle Pferde erreichen können muss)

Artikel 935 Verfassungsprüfungen
3.1 Wenn die A-Strecke ein kontrolliertes Warmfahren ist, darf die Zwangspause vor dem Start der B-Strecke auf 5 Minuten gekürzt werden.

Artikel 938 Ausrüstung
Dressurkutschen dürfen (vorher: müssen) mit nach vorne ausgerichteten Lampen und Rückleuchten oder Reflektoren in der Dressur ausgestattet sein. Lampen oder Reflektoren sind beim Hindernisfahren nicht verpflichtend.

Artikel 947 Anmeldung von Pferden
Der Artikel über die Anmeldung der Pferde für jede Teilprüfung ist komplett gestrichen worden. Es ist somit nicht mehr obligatorisch anzugeben, welches Pferd in welcher Prüfung geht.

Artikel 950 Dressurviereck
1. Das Dressurviereck muss für alle Anspannungsarten bei Meisterschaften und CAIOs immer 100m x 40m groß sein sowie für alle Vierspännerrubriken bei CAI-Turnieren, mit Ausnahme von Pony-CAIOs und Ponymeisterschaften, bei denen die Maße 80x40m zu sein haben.
2. Bei CAI-Turnieren darf ein kleineres Viereck von 80m x 40m für sämtliche Ein- und Zweispännerrubriken und für die Pony-Vierspänner benutzt werden, wobei die Schlangenlinie durch die Bahn mit drei statt mit fünf Bögen gefahren wird.

Artikel 960 Parcours (Marathon)
3.8 Gespanne dürfen still stehen, Schritt fahren oder traben im Bereich der Zwangspause.
6.2. Zwischen dem 30-Meter-Schild des letzten Hindernisses (oder 300 m) und dem Ziel darf nur Schritt gefahren oder getrabt werden. Der Teilnehmer bekommt einen Strafpunkt für jede fünf Sekunden, die das Gespann nicht Schritt geht oder trabt.

Artikel 972 Parcours (Hindernisfahren)
1.1 Der Parcourschef muss in der Parcoursskizze mittels einer gestrichelten Linie angeben, wie die Parcourslänge gemessen wurde.
1.2 Der Platz darf nicht kleiner als 5000 m2 sein (vorher: 70 m x 120 m) mit einer Mindestbreite von 40 m.

Artikel 991 Schiedsgericht
Dieser Artikel wurde komplett gestrichen. Das Schiedsgericht wurde für alle Turniere, einschließlich Meisterschaften, abgeschafft.

Para
Im Para-Reglement wurden diverse Änderungen vorgenommen. Für die vollständige Übersicht verweisen wie unmittelbar auf das  FEI Reglement (Änderungen rot markiert).

Bitte hier klicken für das neue Reglement, in dem alle Änderungen rot markiert sind

 



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