13 März 2024

FEI erläutert das Verbot des Filmens und Verbreitens weiter

Der Internationale Pferdesportverband (FEI) hat zu der kürzlich verkündeten Nachricht, dass es verboten sei, bei FEI-Turnieren zu filmen und dies im Internet und in den sozialen Medien zu verbreiten, eine weitere Mitteilung veröffentlicht. Es wurde sogar eine zusätzliche Internetseite mit Fragen und Antworten dazu entwickelt.

Die FEI möchte folgendes klarstellen:

Die Regelung gibt es schon seit mehreren Jahren, wurde aber in diesem Jahr aktualisiert. Sie verbietet in keiner Weise das Filmen und Fotografieren bei einer FEI-Veranstaltung. Der FEI geht es nur um die Veröffentlichung von Videomaterial auf sozialen Medien, Websites und Blogs von FEI-benannten Veranstaltungen für Personen, die keine Rechte daran haben.

Was sind FEI-benannte Veranstaltungen?

FEI-benannte Veranstaltungen sind FEI-Veranstaltungen, um die sich Turnierveranstalter bewerben können. Dazu gehören zum Beispiel Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und die Weltcup-Hallenwettbewerbe. Bei Turnieren wie dem CHIO Aachen und der Royal Windsor Horse Show gilt dieses Verbot also nicht.

Bei FEI-benannten Veranstaltungen dürfen Personen ohne Genehmigung keine Videoaufnahmen vom Hauptring, den Abreiteplätzen, der Kiss & Cry-Zone, der Leader’s Lounge, der Ein- und Ausfahrt, des Geländecross und der Marathonprüfung im Fahren veröffentlichen.

 

 

Wann dürfen Sie KEIN Videomaterial veröffentlichen?

Die Veröffentlichung von Videomaterial ist NICHT erlaubt, wenn eine Person keine vertragliche Vereinbarung zum Filmen und Verbreiten von Videomaterial von einer FEI-genannten Veranstaltung hat. Auch Journalisten, Besucher, Reiter, Pferdepfleger oder nationale Verbände haben natürlich NICHT die Erlaubnis, dies zu tun.

Welche Sanktionen außer dem Entzug einer Veranstaltungsakkreditierung für die Presse verhängt werden, wurde noch nicht bekannt gegeben.

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Quelle: FEI


Bezoekers tijdens het WK Tweespannen in Le Pin au Haras
Foto: Melanie Guillamot