31 März 2021

Marathonwagen ersetzt den Dressurwagen im Hindernisfahren ab 2022

Im Nachgang zu den verschärften Sicherheitsregeln in der Dressur, wo ab 1. April die Dressurzylinder durch den Sicherheitshelm ersetzt werden, wurde auch die Sicherheit im Hindernisfahren in den vergangenen Monaten einem eingehenden Check unterzogen. Ab 2022 wird der Dressurwagen bei allen nationalen und internationalen Fahrturnieren nicht länger im Hindernisfahren eingesetzt und durch den Marathonwagen ersetzt.

Vor allem Spitzensport-Bereich ist das Hindernisfahren in den letzten Jahren das Zünglein an der Waage bei den heutigen Fahrturnieren, wonach Sieger und Platzierte erst ermittelt werden. Parcourschefs geben ihr Bestes, um selektive Kegelparcours zu bauen, damit die Entscheidung erst im letzten Moment fällt. „Leider sind längst nicht alle Dressurkutschen für ‘Renn-Prüfungen’ ausgelegt, wodurch die Sicherheit von Mensch und Pferd regelmäßig gefährdet wird, bloß um die erlaubte Zeit zu schaffen,“ resümiert Ewoud Boom, Mitglied im niederländischen Fahrbeirat, nachdem die Zahl der gekippten Dressurwagen im Hindernisfahren während der letzten fünf Jahre festgestellt wurde.



Foto: Krisztina Horváth

Risiken

“Dressurwagen werden immer sicherer, aber die hohe Geschwindigkeit und die engen Wendekreise beim Hindernisfahren bringen viele Risiken mit sich. Darüber hinaus werden Sportpferde und -ponys immer professioneller trainiert. Wenn da was schief geht, sind die Folgen unübersehbar”, lautet das Fazit von Ewoud Boom.

Damit das Hindernisfahren für alle Gespannarten sicher bleibt, von der Einstiegsklasse bis zum höchsten Niveau, werden die Regeln von 2022 an im kompletten Fahrsport entsprechend angepasst. Das gilt für WBO-Prüfungen, für BA-Prüfungen sowie für die Fahrturniere bis zur S-Klasse und für den internationalen Bereich.

Für die Siegerehrungen gibt es keine Änderungen. Sofern dies üblich oder wünschenswert ist, erfolgen diese mit dem Dressurwagen und in Dressuroutfit.

Regeländerungen

Die neuen Regeln enthalten folgende Änderungen:

  • Die Teilnahme erfolgt mit demselben Marathonwagen, der auch im Marathon eingesetzt wird und nach den Regeln, die für den Marathon gelten
  • Marathonwagen bei den Ein- und Zweispännern sowie den Tandems müssen im Hindernisfahren mit einem mittig angeordneten Dressursitz für den Beifahrer ausgestattet sein
  • Marathonwagen der Vierspänner brauchen im Hindernisfahren nicht mit Dressursitzen versehen zu werden; die Beifahrer sitzen jeweils auf einer Seite des Wagens, sie dürfen sich jedoch nicht aus dem Wagen herauslehnen.
  • Der Fahrer darf den Sitzkeil/Bocksitz um maximal 8 cm anheben, um entsprechende Sicht auf die Kegel zu behalten.

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Foto: Krisztina Horváth

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